Verbot von Kältemittelgasen für die Kühlung bis 2020

Cabecera gases prohibidos en 2020 - INTARCON

Verbot von Kältemittelgasen für die Kühlung bis 2020

Für Kältemittelgase, die in der Kältetechnik verwendet werden, legt die Verordnung “F-Gas” (EU) 517/2014 über fluorierte Treibhausgase ab dem 1. Januar 2020 bestimmte Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen dieser Gase fest. Sie wird zunächst wortwörtlich zitiert:

Artikel 13 “Kontrolle der Verwendung

  1. “Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial von 2500 oder mehr für die Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr ist ab dem 1. Januar 2020 verboten”.

Ausnahmen: Militärische Geräte und Geräte zur Kühlung von Produkten auf Temperaturen unter – 50 °C.

In der Folge werden die folgenden Punkte angeführt:

ANHANG III “Verbot des Inverkehrbringens ab dem 1. Januar 2020”.

  1. “Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch verschlossene Geräte), die HFKW mit einem GWP-Wert von 2500 oder mehr enthalten”.
  2. “Stationäre Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP-Wert von 2500 oder mehr enthalten oder benötigen. Ausgenommen sind Geräte, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten bei Temperaturen unter -50 °C ausgelegt sind”.

Excepciones: Equipos militares.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, dass alle ab dem 1. Januar 2020 geltenden Verbote von Kältemittelgasen fluorierte Kältemittel mit einem GWP über 2500 betreffen, die im Folgenden aufgeführt sind:

Verbotene Gase 2020 - INTARCON

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