F-Gas oder das F-Gas-Verbot

F-Gas oder das F-Gas-Verbot

Vor sechs Jahren verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung (EU) Nr. 517/2014, bekannt als F-Gas-Verordnung über das Verbot fluorierter Gase, die einen Zeitplan für die Reduzierung und das schrittweise Verbot der derzeitigen fluorierten Treibhausgase festlegt.

HFC-Reduzierung (nicht befreite Verwendungen)

F-Gas-Verbote in den kommenden Jahren

Mit Blick auf die kommenden Jahre werden in dieser Norm die folgenden Verbote für Kühlgeräte festgelegt:

Datum des Verbots: 1. Januar 2020

Artikel 13 “Kontrolle der Verwendung”

  1. “Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial von 2500 oder mehr für die Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr ist ab dem 1. Januar 2020 verboten”.

Ausnahmen: Militärische Geräte und Geräte zur Kühlung von Produkten auf Temperaturen unter – 50 °C.

ANHANG III “Verbote des Inverkehrbringens”.

  1. “Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch verschlossene Geräte), die HFKW mit einem GWP-Wert von 2500 oder mehr enthalten”.
  2. “Stationäre Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten oder benötigen. Ausgenommen sind Geräte, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten bei Temperaturen unter -50 °C ausgelegt sind”.

Ausnahmen: Militärische Ausrüstung.

Datum des Verbots: 1. Januar 2022

ANHANG III “Verbote des Inverkehrbringens”.

  1. “Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch verschlossene Geräte), die HFKW mit einem GWP-Wert von 150 oder mehr enthalten”.
  2. “Kompakte Gewerbekälteanlagen mit mehreren Verdichtern und einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder verwenden, außer in den primären Kältemittelkreisläufen von Kaskadensystemen, in denen fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1500 verwendet werden können.

Ausnahmen: Militärische Ausrüstung.

Entwicklungen

Infolgedessen darf das herkömmliche R404A ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr in neuen Geräten und Anlagen in der Europäischen Union verwendet werden, und Anlagen mit mehr als 10,2 kg R404A können ab diesem Datum auch nicht mehr nachgeladen werden.

Darüber hinaus ist in den letzten Jahren eine ganze Reihe von HFKW-Gemischen als Alternative zu R404A aufgetaucht, wie z. B. R407A, R407F, R442A usw., alle mit ihren entsprechenden Handelsnamen. Der einzige Vorteil dieser Kältemittelcocktails besteht darin, dass sie einen etwas geringeren Treibhauseffekt haben, mit einem GWP-Faktor von etwa 2000 im Vergleich zu dem von R404A, der 3922 beträgt. Andererseits haben sie alle eine gefährlich hohe Austrittstemperatur, was ihre Verwendung in negativen Kühlanwendungen ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen gefährdet.

Was die positive Kälte betrifft, so könnte es sein, dass die Industrie zu R134a zurückkehrt, da es eine bessere Option ist als die oben erwähnten R404A-Ersatzcocktails.

Ab 2022 verbietet die neue F-Gas-Verordnung HFKW in Kühlmöbeln und in zentralen Anlagen von mehr als 40 kW.

Ein Vorbehalt im Wortlaut des F-Gas öffnet die Tür für das Eindringen von CO2 bei Kaskaden-Negativ-Kälteanwendungen mit einem R134a-Kreislauf für positive Temperaturen. Nur in diesen Fällen erlaubt das F-Gas die weitere Verwendung von R134a in zentralisierten Anlagen ohne Leistungsbegrenzung.

Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf die Auslegung von gewerblichen Kälteanlagen und Kaltwassersätzen. Wir gehen auf die wichtigsten Lösungen und Merkmale ein.

Es gibt jedoch noch kein Verfallsdatum für die Verwendung von R134a oder von Kältemittelgemischen (R407A, R407F…). In kleinen zentralen Anlagen mit weniger als 40 kW, auch in Verflüssigungssätzen jeglicher Leistung, die mit einem einzigen Verdampfer arbeiten. Für R134a scheint es jedoch bessere Chancen zu geben, eine endgültige “grüne” Alternative zu finden. Kältemittel auf der Basis von Fluor-Olefinen oder HFOs scheinen gute Kandidaten zu sein.

Darüber hinaus hat der derzeitige Rechtsrahmen die Hersteller von Kälteanlagen dazu veranlasst, sich für Lösungen mit natürlichen Kältemitteln mit niedrigem GWP-Wert wie R744 (Kohlendioxid), R717 (Ammoniak) oder R290 (Propan) zu entscheiden und so die möglichen Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aus den hohen Arbeitsdrücken, der Toxizität und/oder der Entflammbarkeit dieser Gase ergeben.

Schließlich ist die Verwendung natürlicher Kühlgase in Verbindung mit der Wahl indirekter Kühlsysteme eine großartige Wette für die Zukunft, absolut ökologisch und ohne Verfallsdatum, da wir Systeme mit sehr geringer und sehr lokalisierter Füllung erhalten, die das Risiko von Leckagen minimieren und einen sehr niedrigen GWP-Wert haben (oder sogar Null im Fall von R717).

Entschließung des Europäischen Parlaments zur F-Gas-Norm

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